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Braunkohleschutzklausel

Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus Braunkohle. 70% der Stromerzeugung sollen in den neuen Bundesländern durch die Subventionierung von Braunkohle erzeugt werden, so die Klausel. Von der im Jahr 2000 neu geschaffenen Strombörse in Leipzig konnte die ostdeutsche Stromwirtschaft aufgrund der geltenden Braunkohleschutzklausel nicht profitieren. Die Klausel wurde jedoch im Jahr 2002 durch die Rot-Grüne Koalition aufgehoben. 


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