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Diskriminierungsverbot

Im Kontext der Energiewirtschaft bezieht sich das Diskriminierungsverbot auf die Netzbetreiber. Das Gesetz verbietet den natürlichen Energiemonopolisten Vorteile zum Nachteil von anderen Wettbewerbern einzusetzen. In der Praxis heißt das, dass jeder Versorger, ganz gleich wie groß er ist, sich in das Stromnetz mit einschalten darf. Das Diskriminierungsverbot ist Bestandteil der EU-Binnenmarktrichtlinie Strom.


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