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Durchleitung

Betrifft den Wechsel des Stromanbieters. Bei einem Wechsel muss der neue Anbieter im Stande sein, Strom durchzuleiten. Dafür muss der neue Stromversorger eine „Durchleitungsvergütung“ mit dem bisherigen Stromanbieter abschließen. Der zuständige Netzbetreiber kann für die Weiterleitung ein Durchleitungsentgelt verlangen. Steigt die Durchleitungsgebühr, steigt auch der Strompreis für den Endverbraucher. 


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