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Einspeisungsvergütung

Mit dem Einspeisegesetz soll der Vorrang erneuerbarer Energien sicher gestellt werden. Das zum 01.08.2004 novellierte Gesetz verpflichtet Netzbetreiber dazu, den im eigenen Netzgebiet erzeugten Strom aus regenerativen Energien einzuspeisen und zu vergüten. 2008 gab es eine erneute Novellierung. Nach ihr soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 einen Prozentsatz zwischen 25 bis 30 Prozent erreichen.


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