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Ex-post-Regulierung 

„Ex post“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „im Nachhinein“. Bei der Ex-post-Regulierung sind Unternehmen in der Lage selbstständig und ohne gesetzliche Regulierung zu entscheiden. Erst im Nachhinein kann eine Behörde bzw. das Kartellamt die getroffenen Entscheidungen überprüfen und unter Umständen Änderungen herbeiführen. Das Gegenteil der Ex-post-Regulierung ist die Ex-ante-Regulierung.

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