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Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung

Das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung ist am 1.04.2002 in Kraft getreten. Zum Jahresende 2010 soll es außer Kraft treten. Die Netzbetreiber sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, Strom aus der KWK aufzunehmen und zu bezahlen. Bis Ende des Jahres 2010 soll so im Vergleich zum Basisjahr 1998 eine Minderung von mindestens 20 Tonnen jährlich beim Ausstoß von CO2 erreicht werden.

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