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Konzessionsabgabe

Eine Konzessionsabgabe ist der Betrag für eine Kilowattstunde für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege u.a., die von den Gemeinden und Landkreisen nach der Konzessionsabgabenverordnung vom 22.07.1999 verlangt werden darf. Sie gehört zum Arbeitspreis und richtet sich nach der Einwohnerzahl. Für die Kommunen ist die Konzessionsabgabe eine nicht unwichtige Einnahmequelle.


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