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Stromeinspeisungsgesetz

Vom 01.01.1991 bis zum 01.04.2000 war das Stromeinspeisungsgesetz gültig. Es verpflichtete die Unternehmen erstmals, Strom aus erneuerbaren Quellen abzunehmen und zu vergüten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist sein Nachfolger. Damit ist für die Erzeuger von Strom aus regenerativen Energien eine gesicherte Abnahme gegeben, da diese Art der Stromerzeugung immer noch mehr Kosten verursacht, als beispielsweise Kernenergie. 


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