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Unbundling

„Unbundling“ heißt „Entbündelung“ und soll die Aufteilung der Unternehmensaktivität in verschiedene, unabhängige Geschäftsfelder verdeutlichen. Damit soll die Marktmacht großer Unternehmen beschränkt werden. Darüber hinaus sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die buchhalterische, informationelle, organisatorische und gesellschaftsrechtliche Entflechtung.

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